RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0131

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z17;
GewO 1973 §50 Abs1 Z2;
GewO 1973 §53 Abs1;
GewO 1973 §53a Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §53a Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach den begrifflichen Merkmalen des Feilbietens im Umherziehen von Ort zu Ort hat der Umstand, daß die Initiative für den konkreten Verkauf bzw Kauf von einer als ständiger Kunde anzusehenden Person ausgegangen ist und daß andere Personen als Kunden nicht beliefert werden, kein rechtliches Gewicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040131.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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