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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §23 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/05/0061 3Stammrechtssatz
Der Umstand, daß sich in der Umgebung der Plakattafeln Hochhäuser befinden, vermag nichts daran zu ändern, daß diese Plakattafeln in Grünflächen stehen, deren Wirkung sie schon auf Grund ihrer Dimension erheblich stören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050288.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009