RS Vfgh 1986/3/14 B794/83

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Veröffentlicht am 14.03.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs3
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Tir GVG 1983 §4 Abs1
Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Tir GVG 1983 §10 Abs3

Rechtssatz

Tir. GVG; mit Ersatzbescheid (neuerliche) Abweisung des Antrages auf Erteilung der Bieterbewilligung durch den Landesgrundverkehrsreferenten gemäß §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc; vertretbare Annahme, daß der Bf. als Rechtsanwalt den entfernt liegenden Hof neben einem weiteren, von ihm betriebenen Hof, nicht selbst bewirtschaften werde; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes und im Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, Versteigerung exekutive, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B794.1983

Dokumentnummer

JFR_10139686_83B00794_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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