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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe VorarlbergNorm
ABGB §143 Abs1;Rechtssatz
Die Minderung allfälliger künftiger Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche stellt keine "Unterhaltsvernachlässigung" dar und kann einer solchen nicht gleichgestellt werden. Für den Unterhaltsanspruch nach § 143 ABGB ist es auch ohne Belang, daß sich der Vorfahre durch eigenes Verschulden in die Notlage gebracht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080190.X02Im RIS seit
01.02.2002