RS Vwgh 1993/3/16 92/08/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1993
beobachten
merken

Index

L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143 Abs1;
SHG Vlbg 1971 §10;

Rechtssatz

Die Minderung allfälliger künftiger Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche stellt keine "Unterhaltsvernachlässigung" dar und kann einer solchen nicht gleichgestellt werden. Für den Unterhaltsanspruch nach § 143 ABGB ist es auch ohne Belang, daß sich der Vorfahre durch eigenes Verschulden in die Notlage gebracht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080190.X02

Im RIS seit

01.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten