RS Vwgh 1993/3/29 91/15/0013

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Veröffentlicht am 29.03.1993
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

EStG 1972 §10 Abs1;
KVG 1934 §2 Z2;

Rechtssatz

Es entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, daß die Abdeckung einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung der Gesellschafter durch "Umwidmung" von freien Rücklagen der Gesellschaft eine "Abdeckung mit eigenen Mitteln der Gesellschaft" im Sinne des § 2 Z 2 letzter Satz KVG darstellt (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0006). Dem ist es gleichzuhalten, wenn der Investitionsfreibetrag bei Auflösung nicht zur Bildung einer freien Rücklage im Sinne des § 10 Abs 1 letzter Satz EStG 1972, sondern (unmittelbar, dh ohne vorangehende Zuführung zu einer freien Rücklage) zur Abdeckung der Einlagenverpflichtung der Kommanditisten der GmbH & Co KG verwendet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150013.X05

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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