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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z3;Rechtssatz
Die steuerliche Erfassung des Veräußerungsgewinnes stellt eine Art Finalbesteuerung dar, dh alle Vermögensvermehrungen, die bis dahin unbesteuert geblieben sind, werden aus diesem Anlaß einer Besteuerung unterzogen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Seite 554).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130239.X01Im RIS seit
20.11.2000