RS Vwgh 1993/4/20 91/08/0180

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
AÜG §3 Abs1;
AÜG §3 Abs4;

Rechtssatz

Besteht zwischen einem Inhaber einer Agentur und Discjockeys ein Vermittlungsvertrag und bestehen auch für die Dauer der einzelnen Engagements keine anderen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inhaber der Agentur und den Discjockeys, so ist der Inhaber der Agentur jedenfalls nicht Dienstgeber der Discjockeys im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080180.X13

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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