Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMKV §1 Abs1;Rechtssatz
Wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung des § 1 Abs 1 LMKV ist, daß es sich bei der betreffenden Ware um ein "verpacktes Lebensmittel" handelt. Das erfordert die konkrete Bezeichnung jenes Lebensmittels in der Verfolgungshandlung, in bezug auf welches der Vorwurf einer Verletzung der Kennzeichnungsvorschriften erhoben wird. Weiters muß erkennbar zum Ausdruck kommen, daß das betreffende Produkt in verpacktem Zustand in Verkehr gesetzt wurde. Damit ist der Vorwurf des Verkaufens, Feilhaltens oder sonstigen Inverkehrsetzens eines nicht oder nicht ausreichend gekennzeichneten verpackten Lebensmittels in bezug auf das Tatbestandselement "verpackte Lebensmittel" in einer Weise konkretisiert, daß der Beschuldigte in der Lage ist, darauf bezogene Beweise anzubieten und den Tatvorwurf insoweit zu widerlegen (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984).
Schlagworte
Bescheid, BauwerberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100439.X01Im RIS seit
20.11.2000