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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs2;Rechtssatz
Es gibt keine öffentlich-rechtliche Norm, auf die die Geltendmachung eines Ersatzanspruches für die vom Beamten getätigten Aufwendungen für Erneuerung der Gaskombitherme in seiner Naturalwohnung gestützt werden könnte (Hinweis E 14.3.1988, 86/12/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120093.X02Im RIS seit
20.11.2000