RS Vwgh 1993/7/1 91/17/0173

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
95/03 Vermessungsrecht

Norm

AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs1;
AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs3;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
GUG 1980 §2 Abs2;
VermG 1968 §11 Abs1 Z3;
VermG 1968 §8;

Rechtssatz

Die Wiedergabe der Eintragung des Grenzkatasters über das Flächenausmaß im Grundbuch bzw im Grundbuchauszug genießt keinen öffentlichen Glauben; der bloße Hinweis der Beh darauf kann daher die von der Partei angegebene Flächengröße nicht widerlegen (hier: die gem § 11 Abs 3 Slbg AnliegerleistungsG maßgebliche Fläche eines Bauplatzes).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170173.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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