RS Vwgh 1993/9/29 92/13/0161

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §11 Abs7;
UStG 1972 §11;

Rechtssatz

Die Rechtsfolgen des § 11 Abs 14 UStG 1972 treten auch dann ein, wenn der Steuerausweis nicht in einer Rechnung, sondern in einer Gutschrift iSd § 11 Abs 7 UStG 1972 erfolgt. Dafür spricht der Aufbau des § 11 UStG 1972, der zunächst den Rechnungsbegriff regelt, der Rechnung sodann die Gutschrift gleichstellt und erst im Anschluß daran (abschließend) die Sonderregelungen für unrichtigen bzw unzulässigen Steuerausweis enthält (Hinweis E 23.6.1983, 82/15/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130161.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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