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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Rechtssatz
Es ist richtig, wenn sich die Behörde bei Prüfung der Stabilität der Marktverhältnisse iSd § 13 Abs 3 Z 1 ViehWG nicht nur auf die festgestellte Preisschwankung stützt, sondern auf den Zusammenhang zwischen der Tendenz zur Ausnützung noch vorhandener Erzeugungsreserven und Aufstockungsreserven (im bewilligungsfreien Bereich) einerseits und der daraus zu erwartenden weiteren Destabilisierung des Marktes andererseits hinweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170409.X03Im RIS seit
20.11.2000