RS Vwgh 1993/10/21 92/11/0295

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs2 litg;
StGB §94 Abs1;
StGB §94 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0108 2

Stammrechtssatz

Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchten läßt und die bereits eine Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit nach sich zu ziehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110295.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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