RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0005

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §76 Abs1 litd;
BodenschätzungsG §11 Abs6;
BodenschätzungsG §5 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Schätzung von Musterstücken im Sinne des § 5 Abs 4 BodenschätzungsG, die nach dem Gesetz von der Finanzlandesdirektion nach Beratung im Landesschätzungsbeirat durchzuführen ist, handelt es sich keinesfalls um eine "Mitwirkung an der Erlassung des angefochtenen Bescheides" in erster Instanz im Sinne des § 76 Abs 1 lit d BAO, soweit es den hier im Berufungsverfahren bekämpften Bescheid über die Bodenschätzung betrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150005.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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