RS Vwgh 1993/11/11 93/18/0420

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Veröffentlicht am 11.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FinStrG §21;
FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §44 Abs1 litc;
FrG 1993 §18 Abs2 Z3;
FrG 1993 §19;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Fremden, der rechtskräftig finanzstrafbehördlich wegen der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols bestraft wurde, sachverhaltsbezogen im Grunde des § 19 FrG 1993 unzulässig ist. (Hier Höhe der auf die geschmuggelten Zigaretten entfallenden Eingangsabgaben ca öS 11300,-; Höhe des Inlandsverschleißpreises ca öS 11600,-).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180420.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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