RS Vwgh 1993/11/16 93/07/0085

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs2;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Liegt ein Ansuchen um Bewilligung eines Zaunes seit Jahren vor und kommt eine Bewilligung der konsenslos durchgeführten Maßnahme nach § 38 Abs 1 WRG nicht in Betracht, so scheidet ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG aus und ist ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG zu erteilen (Hinweis E 19.1.1988, 87/07/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X07

Im RIS seit

10.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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