RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0064

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs1;
WRG 1959 §54 Abs3;

Rechtssatz

§ 54 Abs 3 WRG, der - bei Überwiegen öffentlicher Interessen - die Möglichkeit vorsieht, eine wasserrechtliche Bewilligung trotz Widerspruch zu einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zu erteilen, läßt die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen unberührt. Die Interessenabwägung kann erst bei Feststehen der Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens überhaupt einsetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070064.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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