RS Vwgh 1994/1/19 90/12/0095

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §1438;
GehG 1956 §13a Abs2;
GehG 1956 §13a Abs3;
GehG 1956 §13b;

Rechtssatz

Gem § 13a Abs 2 erster Satz GehG sind rückforderbare Leistungen in erster Linie durch Abzug von den nach dem GehG gebührenden Leistungen hereinzubringen; nur auf Verlangen des Beamten ist gem § 13a Abs 3 GehG die Verpflichtung zum Ersatz mit Bescheid festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120095.X05

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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