RS Vwgh 1994/1/24 93/10/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1994
beobachten
merken

Index

80/03 Weinrecht

Norm

MethodenV 1989 §1;
MethodenV 1989 Anh Pkt19;
WeinG 1985 §47 Abs11;
WeinG 1985 §6;

Rechtssatz

Bei den in der MethodenV 1989 angeführten Toleranzgrenzen handelt es sich um Werte für den jeweiligen höchstzulässigen Gehalt des betreffenden Stoffes im Wein (Hinweis E 5.7.1993, 90/10/0142). Die MethodenV 1989 enthält demnach, wenngleich sie sich in formeller Hinsicht nur auf § 47 Abs 11 WeinG 1985 stützt, inhaltlich - zulässigerweise - auch Anordnungen iSd § 6 WeinG 1985.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100088.X02

Im RIS seit

23.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten