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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art140 Abs7Rechtssatz
Verweigerung der Anerkennung des Verlustabzuges bei Vorschreibung der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer; nach Beschwerdeerhebung Behebung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Einkommensteuer gem. §299 Abs2 BAO - Klaglosstellung in diesem Umfang; im die Gewerbesteuer betreffenden Umfang Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Verletzung im Gleichheitsrecht nach Aufhebung des §4 Abs2 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Anlaßfall zu VfSlg. 11636/1988)
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:B1138.1986Dokumentnummer
JFR_10119695_86B01138_01