RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0002

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;

Rechtssatz

Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Wirtschaftsgut in bestimmter Weise zu verwenden, dann führt eine kurzfristige, von diesem Verwendungszweck abweichende Nutzung nicht dazu, daß in der anschließenden beabsichtigten Verwendung eine Änderung der Verhältnisse zu erblicken wäre. Eine solche Änderung läge vielmehr erst dann vor, wenn ein Wirtschaftsgut mit der Absicht, es einem bestimmten (begünstigten) Gebrauch zuzuführen, erworben, die Absicht aber später aufgegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130002.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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