RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0078

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

DVG 1958 §13;
GehG 1956 §12 Abs10;
GehG 1956 §12 Abs3;
GehG 1956 §12;

Rechtssatz

Die Rechtskraft einer aus Anlaß der Anstellung vorgenommenen Feststellung des Vorückungsstichtages wird nur in den in § 12 Abs 10 GehG abschließend angeführten Fällen durchbrochen; andere Anlaßfälle (etwa Änderung in der Verwendung des Beamten) können nicht dazu führen, unter Berücksichtigung des § 12 Abs 3 GehG einen günstigeren Vorrückungsstichtag als früher festzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120078.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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