RS Vwgh 1994/2/22 91/14/0234

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Nutzungsdauer von Wohnraum wird wesentlich verlängert, wenn selbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden, die einen wesentlichen Einfluß auf die Nutzungsdauer der Wohnung haben, wie zB bei Austausch aller Türen samt Stock. Der Nutzungswert von Wohnraum wird wesentlich erhöht, wenn unselbständige Bestandteile der Wohnung ausgetauscht werden und dadurch - auch wenn sich die Nutzungsdauer der gesamten Wohnung nicht wesentlich verlängert - eine wesentliche, als Sanierung zu wertende Verbesserung des Wohnwertes eintritt, wie zB bei Austausch der Eingangstür unter Verbesserung des Wärmeschutzes oder Einbruchschutzes (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, EStG 1988, Textziffer 70 zu § 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140234.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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