RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1994
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §93 Abs1;

Beachte

Besprechung in ZVR 1995/7,8 S 217-218;

Rechtssatz

Dem § 93 Abs 1 StVO kann nicht entnommen werden, daß die Bestreuung der Gehsteige bei andauerndem Regen mit Eisbildung unterbleiben darf, zumal sich diese Maßnahme gerade in einer solchen Situation im Interesse eines geordneten Fußgängerverkehrs als besonders notwendig erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020011.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten