RS Vwgh 1994/3/18 93/07/0166

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §552;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs3;

Rechtssatz

Auch eine durch letztwillige Verfügung zu bewirkende Trennung von Mitgliedschaftsrechten von der bisherigen Stammsitzliegenschaft bedarf einer agrarbehördlichen Bewilligung, da es im Hinblick auf die Ziele, die das Tir FlVflG 1978 mit der Bewilligungspflicht verfolgt, keinen Unterschied macht, ob eine solche Trennung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder durch letztwillige Verfügung erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070166.X05

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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