RS Vwgh 1994/3/18 93/12/0062

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §14 Abs2;
BEinstG §7;
GehG 1956 §19b;
GehG 1956 §20 Abs1;
GehG 1956 §74 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064

Rechtssatz

§ 7 BEinstG entfaltet keine "Vorwirkungen" für Zeiträume, die vor der Erlangung der Eigenschaft als Behinderter liegen. Dem Umstand, daß dieselbe Behinderung sowohl für die Versetzung des Beamten, seine Verwendung als auch für die Anerkennung als Behinderter nach dem BEinstG maßgebend gewesen ist, kommt daher unter dem Gesichtspunkt des § 7 BEinstG keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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