RS Vwgh 1994/3/18 91/07/0082

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §74 Abs2 idF 1990/252;
WRG 1959 §85 idF 1990/252;

Rechtssatz

Die Bestellung eines Sachwalters für eine Wassergenossenschaft stellt sich als gegen eine - gem § 74 Abs 2 WRG als Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtspersönlichkeit besitzende - Wassergenossenschaft gerichtete Maßnahme der Aufsichtsbehörde dar. Auf die Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen kommt einzelnen ihrer Mitglieder kein Rechtsanspruch zu, da die Aufsichtsbehörde nur bei Mißlingen der Beilegung eines Streitfalles im Schlichtungsweg von einzelnen Mitgliedern der Wassergenossenschaft angerufen werden kann (Hinweis E 24.9.1991, 91/07/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070082.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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