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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Der Umstand, daß der (geschiedene) Ehegatte des Beamten tatsächlich keine Unterhaltsleistungen erbringt, ist nicht geeignet, im Rahmen der Billigkeit bei der Frage, ob Ausbildungskosten des Kindes eine erhöhte Bemessung der Auslandsverwendungszulage bewirken sollen, berücksichtigt zu werden, weil es nicht Zweck des § 21 Abs 3 GehG ist, den Ausfall der Unterhaltsleistung zu kompensieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120181.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011