RS Vwgh 1994/5/18 93/03/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1994
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §66 Abs2a;
StVO 1960 §67;

Rechtssatz

§ 66 Abs 2a StVO gilt auch für den Fall der Beförderung von Anhängern mit Rennfahrrädern (hier: iZm der Frage der Zulässigkeit verschiedener Bedingungen unter denen die Beförderung von Personen auf bestimmten Fahrradanhängern bewilligt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030250.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten