RS Vwgh 1994/6/28 94/11/0146

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §76 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0253 3

Stammrechtssatz

Eine lallende Aussprache und Schwanken beim Gehen stellt neben Alkoholgeruch der Atemluft ein Verhalten dar, das auf das Straßenaufsichtgsorgan den subjektiven Eindruck machen kann, der Lenker befinde sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand iSd § 76 Abs 1 KFG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110146.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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