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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen betreffend die Ablehnung eines Vertagungsantrages, weil der AbgPfl im Verwaltungsverfahren einerseits durch zwei Wirtschaftstreuhänder vertreten war und andererseits oftmals Gelegenheit hatte, sowohl den Sachverhalt wie auch seinen Rechtsstandpunkt darzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130140.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009