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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §3 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde hat Anträge, die auf Beförderung, Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe oder überhaupt auf Aufnahme in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis gerichtet sind, mangels bestehenden materiellrechtlichen Anspruchs mit Bescheid zurückzuweisen (Hinweis: E 25.9.1989, 89/12/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120145.X02Im RIS seit
11.07.2001