RS Vwgh 1994/8/12 94/02/0269

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0084 E 2. Juli 1990 VwSlg 13247 A/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung des verantwortlichen Beauftragten, betriebsinterne Anweisungen zu befolgen, ist für die Wirksamkeit der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020269.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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