RS Vwgh 1994/8/17 91/15/0083

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Veröffentlicht am 17.08.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1053;
ABGB §1090;
BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Für die Abgrenzung zwischen Miete und Kauf (Ratenkauf) kommt es nicht darauf an, ob Vorleistungen gegenüber dem Leasinggeber vom Leasingnehmer oder für dessen Rechnung von einem Dritten erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150083.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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