RS Vwgh 1994/8/18 94/16/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.08.1994
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §15 Abs1;
GebG 1957 §17 Abs1;
GebG 1957 §17 Abs5;
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 1 (hier: Kauf einer Pflichtteilsforderung)

Stammrechtssatz

Für die Rechtsgebühren kommt es auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht darauf an, ob dieses Rechtsgeschäft aufrecht erhalten und ob oder wie es ausgeführt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160044.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten