RS Vwgh 1994/9/23 94/02/0270

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46 Abs1;
AVG §46 Abs3;
AVG §71 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/27 91/19/0084 2

Stammrechtssatz

Von einer Kenntnis der Verspätung der Einbringung eines Rechtsmittels ist bereits dann auszugehen, sobald die Partei (bzw deren Vertreter) die Verspätung des Rechtsmittels bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte und mußte (Hinweis E 7.3.1990, 90/03/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020270.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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