Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/023/0259Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0345 5Stammrechtssatz
Eine Person, die ihrer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten zustimmt, muß sich bewußt sein, daß dies der Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften auf dem entsprechenden Gebiet dienen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020258.X02Im RIS seit
01.06.2001