RS Vwgh 1994/9/23 94/02/0258

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/023/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0345 5

Stammrechtssatz

Eine Person, die ihrer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten zustimmt, muß sich bewußt sein, daß dies der Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften auf dem entsprechenden Gebiet dienen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020258.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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