RS Vwgh 1994/9/27 94/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §37;
AVG §71 Abs2;

Rechtssatz

Ein Wiedereinsetzungsbegehren, das keinen iSd § 71 Abs 2 AVG rechtserheblichen Zeitpunkt, mit welchem ein behauptetes Hindernis weggefallen, und von welchem an demnach die Rechtzeitigkeit des Begehrens zu beurteilen gewesen wäre, enthält, ist nach der ständigen Judikatur des VwGH zurückzuweisen. Eine meritorische Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages begründet bei der gegebenen Verfahrensrechtslage jedoch keine Rechtsverletzung des Antragstellers.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070025.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten