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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ein Wiedereinsetzungsbegehren, das keinen iSd § 71 Abs 2 AVG rechtserheblichen Zeitpunkt, mit welchem ein behauptetes Hindernis weggefallen, und von welchem an demnach die Rechtzeitigkeit des Begehrens zu beurteilen gewesen wäre, enthält, ist nach der ständigen Judikatur des VwGH zurückzuweisen. Eine meritorische Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages begründet bei der gegebenen Verfahrensrechtslage jedoch keine Rechtsverletzung des Antragstellers.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß WiedereinsetzungsantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070025.X01Im RIS seit
25.01.2001