RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0124

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §65 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0230 E 19. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle einer Konkurrenz der Interessen des Anspruchsberechtigten mit denjenigen seiner nahen Angehörigen müssen die Interessen des Anspruchsberechtigten vorgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080124.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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