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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs4;Rechtssatz
Ein Dienstvertrag, der aus der Zeit vor der VStGNov 1983 stammt, kann nicht als Zustimmungsnachweis iSd § 9 Abs 4 VStG gewertet werden, da damals das Rechtsinstitut des verantwortlichen Beauftragten noch nicht bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992180514.X03Im RIS seit
27.11.2000