RS Vwgh 1994/10/6 92/18/0514

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Veröffentlicht am 06.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs4;
VStGNov 1983;

Rechtssatz

Ein Dienstvertrag, der aus der Zeit vor der VStGNov 1983 stammt, kann nicht als Zustimmungsnachweis iSd § 9 Abs 4 VStG gewertet werden, da damals das Rechtsinstitut des verantwortlichen Beauftragten noch nicht bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992180514.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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