RS Vwgh 1994/10/20 91/06/0033

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Veröffentlicht am 20.10.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
95/03 Vermessungsrecht

Norm

VermG 1968 §13;
VermG 1968 §25 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Für das Berichtigungsverfahren gem § 13 VermG kommt eine Anwendung des § 25 VermG und damit eine Verweisung auf den Rechtsweg nicht in Betracht. Erfolgt dennoch durch die Behörde eine solche Verweisung, löst sie nicht die Folgen des § 25 Abs 5 VermG aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060033.X05

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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