RS Vwgh 1994/10/25 92/07/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
VwRallg;
WRG 1959 §31a Abs2 idF 1969/207;
WRG 1959 §31a Abs6 idF 1969/207;
WRGNov 1969 Art2;

Rechtssatz

Die Ansicht, für eine Kiesgewinnung sei eine wasserrechtliche Bewilligung überhaupt nicht erforderlich, trifft auch für den Fall einer bloßen "Trockenbaggerung" nur für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der WRGNov 1969, BGBl 1969/207, zu. Mit dem Inkrafttreten der WRGNov 1969 wurden aber selbst solche "Trockenbaggerungen" bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31a Abs 2 WRG idF dieser Novelle selbst dann bewilligungspflichtig, wenn sie schon bestanden, weil Art II WRGNov 1969 keine Übergangsregelung für solche bestehende Anlagen vorsah.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070097.X06

Im RIS seit

05.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten