RS Vwgh 1994/11/9 94/13/0184

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs6;
KStG 1988 §18 Abs7;
KStG 1988 §8 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Daß das steuerliche Ergebnis mehrerer, gedanklich zu einer Periode zusammengezogener Besteuerungszeiträume ein anderes als die Summe der periodenbezogenen ermittelten Steuerlasten sein kann, folgt aus dem Wesen der periodenbezogenen Besteuerung. Das Rechtsinstitut des Verlustabzuges soll diese Konsequenz mildern, kann sie jedoch nicht ausschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130184.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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