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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §9 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Übernahme einer Verantwortlichkeit in der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 9 Abs 4 VStG (vor dem 1.4.1983) kann nur als interne Übernahme einer Verpflichtung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verstanden werden. Daß damit mit dem Inkrafttreten des § 9 Abs 4 VStG sozusagen eine automatische Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten erfolgt wäre, ist ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110318.X01Im RIS seit
11.07.2001