RS Vwgh 1994/11/30 90/17/0338

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs3 Z1 idF 1989/358;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Fehlt eine der beiden kumulativen Voraussetzungen des § 13 Abs 3 Z 1 erster Satz ViehWG 1983 idF 1989/358, darf die Bewilligung nicht erteilt werden. Der die Bewilligung versagende Bescheid erweist sich als nicht rechtswidrig, wenn die Erfüllung eines der beiden Tatbestände zutreffend angenommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990170338.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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