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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1 idF 1989/358;Rechtssatz
Fehlt eine der beiden kumulativen Voraussetzungen des § 13 Abs 3 Z 1 erster Satz ViehWG 1983 idF 1989/358, darf die Bewilligung nicht erteilt werden. Der die Bewilligung versagende Bescheid erweist sich als nicht rechtswidrig, wenn die Erfüllung eines der beiden Tatbestände zutreffend angenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170338.X03Im RIS seit
20.11.2000