Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Zurückweisung eines AbtretungsantragesRechtssatz
Zurückweisung eines Abtretungsantrages.
Da der Antragsteller keine Beschwerde, sondern nur einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht hat, war der Antrag auf Abtretung der Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1005.1990Dokumentnummer
JFR_10099075_90B01005_01