RS Vwgh 1994/12/20 93/04/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §13 Abs1 Z2;
GewO 1973 §13 Abs1 Z3;
GewO 1973 §13 Abs1 Z4;
GewO 1973 §26 Abs4;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0033 4

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der damit im Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abzustellen ist

(Hinweis E 20.2.1981, 791/80 VwSlg 10.375 A/1981)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040097.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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