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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/14 90/17/0409 5Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Gewährleistung stabiler Verhältnisse auf den betroffenen Märkten iSd § 13 Abs 3 Z 1 ViehWG kommt es nicht lediglich auf die Berücksichtigung regionaler Partialmärkte an, vielmehr ist die gesamte in Betracht kommende Marktsituation in Österreich zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170343.X01Im RIS seit
20.11.2000