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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Rechtssatz
Aus der bloßen Erhöhung des Legehennenbestandes (Mastschweinebestandes) allein kann nicht auf eine Destabilisierung der Marktverhältnisse geschlossen werden, ohne die letzteren darzustellen. Die Ansicht des VwGH, eine die konkrete Marktsituation völlig vernachlässigende bzw nicht gebührend berücksichtigende Beurteilung (Hinweis E 29.1.1985, 84/07/0116; E 16.7.1985, 85/07/0060; E 21.1.1986, 84/07/0266) sei nicht als ausreichend anzusehen, bedeutet keine Aussage in der Richtung, daß nicht auf den betroffenen gesamtösterreichischen Markt, sondern auf regionale Märkte abzustellen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170343.X02Im RIS seit
20.11.2000