RS Vwgh 1995/1/26 94/06/0026

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/03 Vermessungsrecht

Norm

AVG §56;
VermG 1968 §52;
VermG 1968 §8 Z2;
VermG 1968 §9 Abs1;
VermG 1968 §9 Abs3;

Beachte

Besprechung in NZ 1996/2, S 29-30;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Bescheides über die eine bestimmte "Flächenminderung bewirkende Rechtshandlung samt Begründung" ist im VermG nicht vorgesehen. Ob und in welchen Fällen derartige Bescheide zu erlassen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere davon ab, ob dem einzelnen Grundeigentümer in den materiellrechtlichen Vorschriften ein subjektives öffentliches Recht eingeräumt oder ob in solche Rechte durch eine Maßnahme der Behörde eingegriffen wird (Hinweis E 5.5.1994, 94/06/0029).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060026.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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